
Dienstleistersteuerung · Third-Party Risk Management
Dienstleistersteuerung und TPRM für Versicherer und Banken
Für Auslagerungsmanager, Einkauf und Risikocontrolling bei Banken und Versicherern.
Wer Tätigkeiten auslagert oder ausgliedert, steuert Dienstleister: strategisch, vertraglich und im laufenden Betrieb. JCP Nearshoring übernimmt diese Steuerung in Ihrem Auftrag. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Block 1
Strategie, Register und Konzentrationsrisiko
Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, beschließen eine Strategie für das IKT-Drittparteienrisiko und überprüfen sie regelmäßig (Art. 28 Abs. 2 DORA). Das Leitungsorgan überprüft regelmäßig die Risiken aus Vereinbarungen über IKT-Dienste zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen. Vor jedem Vertrag prüft das Unternehmen, ob eine nicht ohne Weiteres ersetzbare Abhängigkeit entsteht oder ob mehrere Verträge mit demselben Anbieter oder mit eng verbundenen Anbietern bestehen (Art. 29 Abs. 1).
Das Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 bildet die Grundlage. JCP Nearshoring liefert Funktion, Kritikalität, Ort der Verarbeitung, Unterauftragnehmer und Ausstiegsfähigkeit.
Block 2
Leistungen der Dienstleistersteuerung
| Leistung | Inhalt |
|---|---|
| Steuerung von Dienstleistern | in Ihrem Auftrag, nach Ihren Weisungen und Ihrem Qualitätsmaßstab |
| Ausgliederungs- und Auslagerungs-Management | Verträge, Nachweisführung, Betriebsübergabe, Ausstieg |
| Third-Party Risk Management (TPRM) und Vendor Risk Management | Register, Kritikalität, Unterauftragnehmer, laufende Überwachung |
| Notfall-Management und BCM | Übernahme von Diensten, Vorsorge für den Standortausfall mit vertraglich beschriebenem Ablauf |
| Kundenservice rund um die Uhr | an sieben Tagen je Leistung, im Umfang des Einzelvertrags |
Block 3
Unterauftragnehmer und Weiterverlagerung
Die Kette liegt offen. Eine Weiterverlagerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Die Prüf- und Zutrittsrechte gelten gegenüber jedem Unterauftragnehmer. Die Pflichten bei Auslagerung und Ausgliederung fassen die Seiten Auslagerung und Ausgliederung zusammen.
Block 4
Notfall-Management und BCM
Für kritische oder wichtige Funktionen verlangt Art. 30 Abs. 3 Buchst. c DORA Notfallpläne, deren Tests und IKT-Sicherheitsmaßnahmen. Fällt ein Standort aus, übernimmt der im Einzelvertrag benannte zweite Standort oder der Auftraggeber. Der Wechsel wird im Einzelvertrag beschrieben, geübt und dokumentiert, mit einem Protokoll für die Prüfung der Betriebsfortführung.
Block 5
Fragen und Antworten
Was bedeutet Dienstleistersteuerung im Auftrag?
JCP Nearshoring steuert Dienstleister nach Ihren Weisungen und Ihrem Qualitätsmaßstab: Auslagerungs- und Ausgliederungs-Management, Third-Party Risk Management (TPRM) und Vendor Risk Management. Die Entscheidung und die aufsichtsrechtliche Verantwortung bleiben beim Auftraggeber.
Was verlangt DORA vom Management des IKT-Drittparteienrisikos?
Eine Strategie für das IKT-Drittparteienrisiko, die regelmäßig überprüft wird (Art. 28 Abs. 2), ein Informationsregister (Art. 28 Abs. 3), eine Prüfung des Konzentrationsrisikos vor jedem Vertrag (Art. 29) und die wesentlichen Vertragsbestimmungen nach Art. 30.
Wie transparent ist die Kette der Unterauftragnehmer?
Die Kette liegt offen. Eine Weiterverlagerung braucht die vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Die Prüf- und Zutrittsrechte gelten gegenüber jedem Unterauftragnehmer.
Wie unterstützt JCP Nearshoring das Notfall-Management und das Business Continuity Management (BCM)?
JCP Nearshoring übernimmt Dienste für das Notfall-Management. Fällt ein Standort aus, übernimmt der im Einzelvertrag benannte zweite Standort oder der Auftraggeber. Der Wechsel wird im Einzelvertrag beschrieben, geübt und dokumentiert.
Gibt es einen Kundenservice rund um die Uhr?
Ja, an sieben Tagen je Leistung, im Umfang des Einzelvertrags. Das gilt auch für das Third-Party Risk Management.